EINLÖSEBETRIEBE
Hier lösen Sie die Leimener Städtegutscheine ein
Bitte beachten: Gutscheine rechtzeitig einlösen!
Denken Sie daran, Ihre Gutscheine rechtzeitig einzulösen. Entsprechend der generellen Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche (§§195, 199 BGB) sind die Leimener Städtegutscheine höchstens drei Jahre lang gültig.
Gezählt werden drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Ein 2022 ausgestellter Gutschein wäre also bis Ende 2025 gültig. Auch darüber hinaus gelten für die Leimener Städtegutscheine die allgemeinen gesetzlichen Regelungen.
Die Gutscheine können nur als Ganzes eingelöst werden (keine Barauszahlung).